Wahlarzt

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen.

Das bedeutet für Sie, dass ich Ihnen die Aufmerksamkeit geben kann, die Sie erwarten. Zeit für Ihr Anliegen, kurze Wartezeiten und professionelles Service sind mir wichtig. Rezepte, Verordnungen und Überweisungen von Wahlärzten zu Vertragspartnern der Krankenkassen sind gleichermassen gültig. Sie müssen nur zuvor vom Chefarzt der jeweiligen Kasse genehmigt werden. Danach ist lediglich der übliche Selbstbehalt bzw. Rezeptgebühr fällig.

Als Wahlarzt verrechne ich direkt mit Ihnen.

Sie können meine Honorarnote bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Rückerstattung des Kassenanteils einreichen. Entsprechende Krankenzusatzversicherungen übernehmen den Selbstbehalt, informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.

Welche Kosten kommen bei einer Behandlung auf Sie zu?

Erstordination 165 Euro

Ausführliche Anamnese, Untersuchung und Erstellung des Behandlungsplanes, ggf. erste Therapie

Erstordination mit erhöhtem Aufwand 185 Euro

Folgeordination 95 Euro

Organisationspauschale bei Operation 60 Euro

Ordinationen Altmünster und Linz